Nutzungsordnung für die Ballmaschine „Spinfire Pro 2“
 

1. Allgemeines

·      Die Ballmaschine ist Eigentum des TC Beuren e.V.

·      Das Gerät darf nicht an andere Clubs oder unberechtigte Personen ausgeliehen werden

·      Der Vorstand kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Benutzung der Ballmaschine einschränken oder gänzlich untersagen

·      Die Beauftragten für die Ballmaschine sind der Sportwart und der Platzwart

·      Bedienungsanleitung

2. Benutzung

·      Die Nutzung des Gerätes ist ausschließlich aktiven Mitglieder/innen gestattet, die das 16. Lebensjahr vollendet und eine Einweisung erhalten haben

·      Die Ballmaschine darf ausschließlich bei trockenem Wetter benutzt werden – bei Regen und Feuchtigkeit, mit nassen Bällen oder auf nassen Plätzen ist der Betrieb ausdrücklich untersagt

·      Während des laufenden Spielbetriebs (Mannschaftsspiele oder Turniere) darf die Ballmaschine nicht betrieben werden

·      Der Aufbewahrungsort für die Ballmaschine ist der Abstellraum auf der Rückseite des Vereinsheims

·      Beim Gerät befinden sich eine Gebrauchsanweisung und entsprechendes Zubehör. Die Materialien inkl. druckloser Bälle sind nach Gebrauch wieder ordnungsgemäß und vollständig zurückzulegen

·      Die Ballmaschine darf nur mit den bereitgestellten, drucklosen Bällen genutzt werden

·      Nach der Nutzung muss die Ballmaschine wieder an das Ladegerät angeschlossen werden

·      Auftretende Störungen, Mängel und /oder Defekte sind umgehend an die Beauftragten zu melden

3. Buchung & Kosten

·      Wir erheben für die Nutzung der Ballmaschine eine Gebühr in Höhe von 3,- €/Stunde. Mit der Gebühr wollen wir die laufenden Kosten (Kauf neuer Bälle, Wartung etc.) decken. Davon ausgenommen sind die Trainer/innen des TC Beuren e.V. wenn sie die Ballmaschine im Mannschaftstraining nutzen möchten

·      Die Nutzung der Ballmaschine erfolgt ausschließlich über das Buchungssystem – eine Nutzung ohne Registrierung im Buchungssystem ist ausdrücklich untersagt

·      Anhand der Platzreservierung mit Buchungs-Option „Ballmaschine“ werden die entsprechenden Gebühren eingezogen

4. Zubehör

·      Betriebsanleitung

·      Netzteil/Ladegerät

·      Fernbedienung

·      drucklose Bälle

5. Haftung

·      Die Benutzung des Geräts erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club als Eigentümer lehnt jede Haftung für Schäden (auch gegenüber Dritten), die im Zusammenhang mit der Benutzung der Ballmaschine entstehen, ab.

·      Wer die Ballmaschine unsachgemäß behandelt oder ihr fahrlässig Schaden zufügt, hat für den  entstandenen Schaden aufzukommen.