Ballmaschiene
Nutzungsordnung für die Ballmaschine „Spinfire Pro 2“
1. Allgemeines
· Die Ballmaschine ist Eigentum des TC Beuren e.V.
· Das Gerät darf nicht an andere Clubs oder unberechtigte Personen ausgeliehen werden
· Der Vorstand kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Benutzung der Ballmaschine einschränken oder gänzlich untersagen
· Die Beauftragten für die Ballmaschine sind der Sportwart und der Platzwart
2. Benutzung
· Die Nutzung des Gerätes ist ausschließlich aktiven Mitglieder/innen gestattet, die das 16. Lebensjahr vollendet und eine Einweisung erhalten haben
· Die Ballmaschine darf ausschließlich bei trockenem Wetter benutzt werden – bei Regen und Feuchtigkeit, mit nassen Bällen oder auf nassen Plätzen ist der Betrieb ausdrücklich untersagt
· Während des laufenden Spielbetriebs (Mannschaftsspiele oder Turniere) darf die Ballmaschine nicht betrieben werden
· Der Aufbewahrungsort für die Ballmaschine ist der Abstellraum auf der Rückseite des Vereinsheims
· Beim Gerät befinden sich eine Gebrauchsanweisung und entsprechendes Zubehör. Die Materialien inkl. druckloser Bälle sind nach Gebrauch wieder ordnungsgemäß und vollständig zurückzulegen
· Die Ballmaschine darf nur mit den bereitgestellten, drucklosen Bällen genutzt werden
· Nach der Nutzung muss die Ballmaschine wieder an das Ladegerät angeschlossen werden
· Auftretende Störungen, Mängel und /oder Defekte sind umgehend an die Beauftragten zu melden
3. Buchung & Kosten
· Wir erheben für die Nutzung der Ballmaschine eine Gebühr in Höhe von 3,- €/Stunde. Mit der Gebühr wollen wir die laufenden Kosten (Kauf neuer Bälle, Wartung etc.) decken. Davon ausgenommen sind die Trainer/innen des TC Beuren e.V. wenn sie die Ballmaschine im Mannschaftstraining nutzen möchten
· Die Nutzung der Ballmaschine erfolgt ausschließlich über das Buchungssystem – eine Nutzung ohne Registrierung im Buchungssystem ist ausdrücklich untersagt
· Anhand der Platzreservierung mit Buchungs-Option „Ballmaschine“ werden die entsprechenden Gebühren eingezogen
4. Zubehör
· Betriebsanleitung
· Netzteil/Ladegerät
· Fernbedienung
· drucklose Bälle
5. Haftung
· Die Benutzung des Geräts erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club als Eigentümer lehnt jede Haftung für Schäden (auch gegenüber Dritten), die im Zusammenhang mit der Benutzung der Ballmaschine entstehen, ab.
· Wer die Ballmaschine unsachgemäß behandelt oder ihr fahrlässig Schaden zufügt, hat für den entstandenen Schaden aufzukommen.