Jedes Vereinsmitglied hat sich mit der Aufnahme in den Tennis-Club Beuren zur Ableistung von Arbeitsdiensten, einschließlich der Häuslesbewirtschaftung, verpflichtet.

Als Arbeitsdienststunden zählen:

  • Alle Arbeiten an der Tennisanlage und im Vereinshaus.

Nicht zum allgemeinen Arbeitsdienst zählen:

  • Die Bewirtschaftung des Tennishäusle, das Brunnenfest
    und das Abschlussfest, diese Dienste sind zusätzlich zu
    leisten.

Als Arbeitsdienst pro Aktivem Mitglied werden derzeit 6 Stunden angesetzt. Diese Stundenzahl kann nach Bedarf vom Vorstand für jedes Jahr neu festgelegt werden. Die ehrenamtlich tätige Vorstandschaft ist vom Arbeitsdienst ausgenommen.

Die Arbeitsstunden werden im Beurener Amtsblatt „Beurener Mitteilungen“ angekündigt. Zusätzlich werden die Termine durch Aushang am „Schwarzen Brett“ im Tennishäusle bekannt gegeben. Darüber hinaus informiert der/die Platzwart/-in alle betroffenen Mitglieder über die Termine per e-mail sowie auf der Home Page.

Alternativ zum Arbeitsdienst besteht die Möglichkeit, sich von den Arbeitsstunden befreien zu lassen. Die Regularien hierzu sind wie folgt:

  • Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 70. Lebensjahr -> 20,00 € pro Stunde.
  • Nach dem vollendeten 70. Lebensjahr besteht keine Verpflichtung zur Ableistung von Arbeitsdiensten.

Bei der Ableistung der Arbeitsdienste muss sich jedes arbeitsdienstpflichtige Mitglied bei dem für den Arbeitsdienst Verantwortlichen an- und abmelden. Die Arbeitsdienstlisten werden am Ende der Saison an den/die Kassenwart/in des Tennis-Club Beuren gemeldet. Diese/r ermittelt aufgrund der Listen die nicht geleisteten Arbeitsdienststunden und errechnet so den zu leistenden Geldbetrag. Dieser wird anschließend vom Konto des jeweiligen Mitglieds abgebucht.